Wärmebildzielfernrohr in Deutschland – Was ist 2026 erlaubt?
Die Frage nach der Legalität von Wärmebildzielfernrohren gehört zu den meistdiskutierten Themen unter deutschen Jägern. Die Rechtslage ist komplex, denn Jagdrecht und Waffenrecht greifen unterschiedlich ineinander . In diesem Artikel klären wir den aktuellen Stand 2026 – inklusive der wichtigen Unterscheidung zwischen Vorsatzgeräten und integrierten Zielfernrohren.
Die zentrale Unterscheidung: Vorsatzgerät vs. integriertes Zielfernrohr
Bevor wir in die Details gehen, ist eine entscheidende Unterscheidung – denn sie bestimmt, ob ein Gerät legal oder verboten ist:
| Gerätetyp | Beschreibung | Status 2026 |
|---|---|---|
| Wärmebild-Vorsatzgerät | Wird vor einem regulären Zielfernrohr montiert (Clip-On). Kein eigener Absehen. | ✅ Erlaubt für Jäger |
| Wärmebild-Zielfernrohr (integriert) | Eigenständiges Zielfernrohr mit integriertem Wärmebild und Absehen (Fadenkreuz). Ersetzt das reguläre ZF. | ❌ Verboten nach § 40 WaffG |
| IR-Aufheller / IR-Strahler | Infrarot-Strahler, der an der Waffe montiert wird | ❌ Verboten (waffenrechtlich) |
Wärmebild-Vorsatzgeräte: Die legale Lösung für Jäger
Seit der Änderung des § 40 Abs. Gemäß § 3 Waffengesetz dürfen Inhaber eines gültigen Jagdscheins, sogenannte Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze , erwerben, besitzen und nutzen. Diese Geräte werden auf ein einziges Tageslicht-Zielfernrohr gesetzt und wandeln das Wärmebild in ein sichtbares Bild um – das Absehen (Fadenkreuz) liefert dabei das reguläre ZF darunter.
Was ist waffenrechtlich erlaubt?
- Erwerb und Besitz von Wärmebild-Vorsatzgeräten mit gültigem Jagdschein
- Jagdliche Nutzung in Bundesländern, die Nachtzielgeräte für bestimmte Wildarten freigegeben haben
- Aufbewahrungspflicht (NEU 2026): Vorsatzgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen müssen in einem Sicherheitsbehältnis nach DIN/EN 1143-1 (mindestens Widerstandsgrad 0) aufbewahrt werden – auch im Waffenschrank!
Beliebte Wärmebild-Vorsatzgeräte für die Jagd
Im Bereich der legalen Einsatzgeräte gibt es mittlerweile eine große Auswahl für jeden Einsatzzweck und jedes Budget:
- HIKMICRO Thunder TQ50C 3.0 – Bewährter Bestseller mit 384er Sensor
- HIKMICRO Thunder TQ50CL 3.0 mit LRF – mit integriertem Laser-Entfernungsmesser
- PULSAR Krypton 2 FXG50 – kompakt und leistungsstark
- Nocpix MATE ULTRA S60R LRF – Premium-Vorsatzgerät mit 640er Sensor und LRF
- Nocpix MATE H50R – starkes Preis-Leistungs-Verhältnis
- Nocpix MATE LITE L38 – günstiger Einstieg in die Wärmebildtechnik
- PARD Predator 640 LRF – 640er Sensor mit Entfernungsmesser
- LEICA Calonox 2 Visier LRF – Premium-Qualität von Leica
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Integrierte Wärmebild-Zielfernrohre: Warum sie verboten sind
Anders als Vorsatzgeräte fallen integrierte Wärmebildzielfernrohre – also Geräte mit eingebautem Wärmebild-Sensor und eigenem Absehen – unter das Verbot nach § 40 Waffengesetz in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.4.2 .
Der entscheidende Unterschied: Die Ausnahmeregelung in § 40 Abs. 3 WaffG erlaubt Jägern ausdrücklich nur „Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze“ – nicht aber eigenständige Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen. Integrierte Wärmebildzielfernrohre wie z. B. Pulsar Thermion oder iRay Tube sind damit in Deutschland nach wie vor verboten .
Was bedeutet das konkret?
- Erwerb, Besitz und Nutzung integrierter Wärmebild-Zielfernrohre sind strafbar
- Es spielt keine Rolle, ob das Landesjagdgesetz Nachtzielgeräte für bestimmte Wildarten erlaubt – das Waffengesetz hat Vorrang
- Auch der Kauf im Ausland und die Einfuhr nach Deutschland sind nicht zulässig
Jagdrecht vs. Waffenrecht: Zwei Gesetze, die zusammenspielen
Viele Jäger fragen sich: „Wenn mein Bundesland Nachtzielgeräte für Schwarzwild erlaubt – warum darf ich dann kein Wärmebildzielfernrohr nutzen?“ Die Antwort liegt im Zusammenspiel zweier Rechtskreise:
Bundesjagdgesetz (§ 19 BJagdG)
Das BJagdG verbietet grundsätzlich die Verwendung von Nachtzielgeräten mit Bildwandler oder elektronischer Verstärkung bei der Jagd. Allerdings können die Bundesländer Ausnahmen erlassen – und das haben mittlerweile fast alle getan, zumindest für Schwarzwild und Raubwild.
Waffengesetz (§ 40 WaffG)
Das WaffG regelt, welche Geräte Jäger überhaupt besitzen dürfen. Und hier liegt die Einschränkung: Erlaubt sind nur Vorsätze und Aufsätze – keine integrierten Zielfernrohre. Selbst wenn das Landesjagdgesetz die Nutzung von Nachtzielgeräten bei der Jagd erlaubt, bleibt der Besitz eines integrierten Wärmebildzielfernrohrs waffenrechtlich verboten.
Bundesländer-Übersicht: Jagdliche Nutzung von Nachtsichttechnik
Die meisten Bundesländer haben die jagdliche Nutzung von Nachtsichttechnik (Vorsatzgeräten!) für bestimmte Wildarten freigegeben. Der Einsatz ist explizit erlaubt für:
- Schwarzwild (Wildschwein) – in nahezu allen Bundesländern
- Haarraubwild (Fuchs, Marder, Waschbär etc.) – in den meisten Bundesländern
- Invasive Arten (Nutria, Marderhund, Waschbär) – zunehmend freigegeben
Die genauen Regelungen variieren je nach Bundesland. Informieren Sie sich vor dem Einsatz bei Ihrer zuständigen Jagdbehörde über die aktuellen Bestimmungen Ihres Bundeslandes.
Aktuelle Entwicklungen: Kommt die Legalisierung?
Es gibt politische Bestrebungen, integrierte Wärmebild-Zielfernrohre für die Jagd zu legalisieren:
- Der Bundesrat hat Initiativen gestartet, Nachtzieltechnik umfassender für Jäger freizugeben
- Die Afrikanische Schweinepest (ASP) erhöht den Druck, die Schwarzwildbejagung effektiver zu gestalten
- Tierschutzargumente spielen eine Rolle: Ein integriertes Zielfernrohr ermöglicht einen präziseren Schuss als ein Vorsatzgerät
- Mehrere Jagdverbände fordern eine Gesetzesänderung
Stand April 2026: Trotz dieser Bestrebungen sind integrierte Wärmebildzielfernrohre nach geltendem Waffengesetz weiterhin verboten . Eine Änderung des § 40 WaffG ist bisher nicht in Kraft getreten.
Aufbewahrung von Wärmebild-Vorsatzgeräten – Neue Regelung 2026
Seit Anfang 2026 gelten verschärfte Aufbewahrungspflichten : Nachtsichtvorsätze und -aufsätze mit Montagevorrichtung für Schusswaffen müssen in einem Sicherheitsbehältnis nach DIN/EN 1143-1 mit mindestens Widerstandsgrad 0 aufbewahrt werden. In der Praxis bedeutet das: Wärmebild-Vorsatzgeräte gehören in den Waffenschrank – genau wie Waffen und Munition.
Fazit: Vorsatzgerät ist die legale und sichere Wahl
Für Jäger in Deutschland sind Wärmebild-Vorsatzgeräte die einzige legale Möglichkeit , Wärmebildtechnik direkt am Zielfernrohr zu nutzen. Die Technik hat sich in den letzten Jahren enorm weiterentwickelt – moderne Vorsatzgeräte bieten exzellente Bildqualität, schnelle Montage und komfortable Bedienung.
Ob HIKMICRO, PULSAR, Nocpix, PARD oder Leica – für jeden Anspruch und jedes Budget gibt es passende Lösungen. Lassen Sie sich gerne von uns beraten:
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