Aktuelle Rechtslage: Wärmebild-Zielfernrohre in Deutschland – was Jäger jetzt wissen müssen
Die Nachfrage nach Wärmebild-Zielfernrohren in der Jagdpraxis wächst kontinuierlich. Moderne Technik ermöglicht nicht nur ein präzises Ansprechen von Wild bei Dunkelheit, sondern trägt auch zur waidgerechten Jagd bei. Doch wie ist die rechtliche Lage in Deutschland aktuell geregelt? Und welche Entwicklungen gibt es hinsichtlich der Legalisierung solcher Geräte?
Bundesrechtliche Grundlage
Seit Februar 2020 erlaubt das Waffengesetz den Besitz und die Nutzung von Nachtsicht- und Wärmebild-Vorsatzgeräten, sofern diese kein eigenes Absehen besitzen. Das bedeutet: Wärmebildgeräte, die zusätzlich zu einem Tageslicht-Zielfernrohr montiert werden, sind zulässig – vorausgesetzt, sie projizieren keinen eigenen Zielpunkt. Geräte mit integriertem Absehen, wie klassische Wärmebild-Zielfernrohre, sind nach wie vor verboten und gelten als verbotene Gegenstände im Sinne des Waffengesetzes.
Jagdrechtliche Ausnahmeregelungen der Bundesländer
Trotz der bundesweiten Regelung zum Waffenrecht liegt die konkrete Freigabe für den jagdlichen Einsatz bei den Ländern. Fast alle Bundesländer haben inzwischen eigene jagdrechtliche Ausnahmen geschaffen, die den Einsatz von Nachtzieltechnik zur Bejagung von Schwarzwild erlauben – insbesondere im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest.
In vielen Bundesländern wie Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen, Baden-Württemberg und dem Saarland sind Wärmebild-Vorsatzgeräte für bestimmte Wildarten – meist Schwarzwild – bereits freigegeben. Teilweise gelten entsprechende Einschränkungen wie befristete Genehmigungen, eine spezielle Beantragung oder die Zulassung nur in bestimmten Revierarten. Bremen und Hamburg verfügen derzeit über keine klare Regelung.
Neuer Gesetzesvorstoß zur Legalisierung
Im Mai 2025 hat das Land Hessen einen Gesetzesentwurf zur bundesweiten Zulassung von Wärmebild-Zielfernrohren eingebracht. Ziel ist es, auch eigenständige Geräte mit Absehen und fest montierten Systemen – einschließlich solcher mit integrierten Entfernungsmessern – rechtlich zuzulassen. Der Bundesrat hat dem Entwurf am zwölften Juni 2025 zugestimmt. Damit liegt der Ball nun beim Bundestag, der über die endgültige Änderung des Waffengesetzes entscheiden muss.
Es wird davon ausgegangen, dass Wärmebild-Zielfernrohre künftig erlaubt sein sollen, solange sie ausschließlich jagdlich genutzt werden. Nicht zulässig bleibt nach aktuellem Stand der Einsatz von Zielpunktprojektoren oder künstlichen Lichtquellen wie Infrarot-Aufhellern im Zusammenhang mit der Jagd.
Fazit für Jäger und Shop-Kunden
Wärmebild-Vorsatzgeräte sind in vielen Bundesländern für die Jagd auf Schwarzwild legal – vorausgesetzt, das Wärmebildgerät verfügt über kein eigenes Absehen und wird korrekt montiert. Der Einsatz von vollwertigen Wärmebild-Zielfernrohren ist weiterhin bundesrechtlich untersagt. Eine bundesweite Gesetzesänderung zur Legalisierung befindet sich jedoch in Vorbereitung. Jäger sollten sich bei ihrer Jagdbehörde über die aktuell gültigen Regelungen im jeweiligen Bundesland informieren.
Wir beobachten die rechtliche Entwicklung für Sie weiter und informieren Sie, sobald es neue verbindliche Regelungen gibt.