Wärmebildzieloptiken bei der Jagd – Was ist 2025 erlaubt?
Die moderne Jagdtechnik entwickelt sich stetig weiter. Besonders Wärmebildgeräte bieten Jägerinnen und Jägern neue Möglichkeiten – vor allem für die sichere und tierschutzgerechte Nachtjagd. Doch was sagt das Gesetz zur Nutzung dieser Technik? Wir klären, was im Jahr 2025 erlaubt ist – und was nicht.
Zwischen Waffen- und Jagdrecht: Die doppelte Gesetzeslage
Seit einer Änderung des Waffengesetzes im Jahr 2020 (§ 40 Abs. 3 WaffG) darf Jäger grundsätzlich Nachtsicht- und Wärmebild-Vorsatzgeräte erwerben und besitzen – sofern sie keine künstlichen Lichtquellen wie Infrarotstrahler enthalten.
Doch das Jagdrecht bleibt davon unberührt: Laut § 19 Abs. 1 Nr. 5a des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) ist der Einsatz solcher Geräte zur Jagdausübung grundsätzlich verboten. Das bedeutet: Zwar darf man sie besitzen, aber nicht automatisch zur Jagd einsetzen.
Länder machen Ausnahmen – vor allem für Schwarzwild
Viele Bundesländer nutzen ihren Spielraum und erlauben per Landesjagdrecht die Verwendung von Wärmebildvorsätzen bei der Jagd auf Schwarzwild. Ziel ist es, die Bevölkerung effektiv zu regulieren – auch im Hinblick auf die Prävention der Afrikanischen Schweinepest (ASP).
Beispielsweise haben Niedersachsen, Bayern und Sachsen entsprechende Ausnahmen eingeführt. In anderen Bundesländern – etwa in Bremen oder Nordrhein-Westfalen – bleibt der Einsatz dieser Technik zur Jagd hingegen untersagt oder stark eingeschränkt.
Klare Grenze: Wärmebild-Zielfernrohre bleiben verboten
Ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal: Während Vorsatzgeräte in vielen Fällen erlaubt sind, bleiben vollständig integrierte Wärmebild-Zielfernrohre weiterhin verboten. Sie gelten rechtlich als Nachtzielgeräte und sind sowohl waffen- als auch jagdrechtlich untersagt. Erlaubt ist nur der Einsatz von extern montierbaren Vorsatzgeräten – und auch das nur unter bestimmten Bedingungen.
Bundesratsinitiative aus Hessen: Kommt die Lockerung?
Ein Vorstoß aus Hessen im Jahr 2024 hat die Diskussion neu entfacht: Das Bundesland fordert eine Änderung des Waffengesetzes, um den jagdlichen Einsatz moderner Nachtzieltechnik – inklusive IR-Leuchten und fest verbauter Systeme – bundesweit zu ermöglichen. Der Antrag befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Ob und wann es zu einer Neuregelung kommt, bleibt abzuwarten.
Fazit: Technisch möglich, rechtlich begrenzt
Die Nutzung von Wärmebildtechnik bei der Jagd ist 2025 unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt – aber nicht grenzenlos. Während der Besitz legal ist, entscheidet das jeweilige Bundesland über die jagdliche Zulässigkeit. Vorsatzgeräte sind an vielen Orten zur Schwarzwildbejagung erlaubt, voll integrierte Wärmebild-Zielfernrohre bleiben jedoch verboten. Wer moderne Jagdtechnik einsetzen will, sollte sich genau über die geltende Rechtslage in seinem Bundesland informieren.